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Krippe Gebühren

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in allen Duracher Kinderhäusern einheitliche Gebühren. Diese setzen sich zusammen aus dem Grundbetrag, einem Spielgeld von 7,00 € und einem Getränkegeld von 4,50 €. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bitte beachten Sie, dass sowohl das Spielgeld als auch das Getränkegeld bereits in den Gesamtgebühren enthalten sind.

Monatliche Krippengebühren

// für Krippenkinder bis 2,5 Jahren

In dem darauffolgenden Monat, in dem das betreute Kind 2,5 Jahre alt wird, wird die Kindergartengebühr ohne staatlichen Zuschuss berechnet, davor die Krippengebühr. Das heißt, wenn das Kind X im Juni, 2,5 Jahre alt wird, wird bis einschließlich Juni die Krippengebühr berechnet. Ab Juli dann die Kindergartengebühr ohne staatlichen Zuschuss.

Gebühren Kindergarten

NutzungszeitBeitrag/Monat
bis einschl. 4 Std160,00 €
mehr als 4 bis einschl. 5 Std170,00€
mehr als 5 bis einschl. 6 Std180,00 €
mehr als 6 bis einschl. 7 Std190,00 €
mehr als 7 bis einschl. 8 Std200,00 €
mehr als 8 bis einschl. 9 Stdnicht möglich

Kigagebühren ohne Staatlichen Zuschuss

// für Krippenkinder ab 2,5 Jahren

NutzungszeitBeitrag/Monat
bis einschl. 4 Std140,00 €
mehr als 4 bis einschl. 5 Std 150,00 €
mehr als 5 bis einschl. 6 Std160,00 €
mehr als 6 bis einschl. 7 Std170,00 €
mehr als 7 bis einschl. 8 Std180,00 €
mehr als 8 bis einschl. 9 Stdnicht möglich

Mittagessen

In der Krippe essen alle Kinder gemeinsam das warme Mittagessen. Wer nicht am Mittagessen teilnehmen möchte, muss bis 11.15 Uhr abgeholt werden. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über kitafino1 und das dort eröffnete Guthabenkonto

Für jede Mahlzeit wird ein Betrag von 3,40 € berechnet.

Website Kitafino

Bayerisches Krippengeld

Seit 01. Januar 2020 können Eltern das bayerische Krippengeld beantragen. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.

WICHTIG: Das Krippengeld gilt nur bis Ende 2025. Ab dem 1. Januar 2026 wird es für neu geborene Kinder durch das Bayerische Kinderstartgeld ersetzt. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2025 geboren wurden, bleiben die bisherigen Regelungen für Krippengeld und Familiengeld bis zum dritten Geburtstag des Kindes bestehen. Infos zum neuen Kinderstartgeld gibt es hier: Bayerisches Familiengeld | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Mehr Informationen zum Krippengeld

Antrag für das Krippengeld

1 Die Eltern registrieren ihr Kind bei kitafino und eröffnen ein Guthabenkonto. Danach können sie das Kind täglich bis spätestens 8.15 Uhr bei kitafino zum Mittagessen anmelden. Die Meldung ist per Handy-App oder per E-Mail möglich. Eine schriftliche Anmeldung steht ebenfalls zur Verfügung. Gerne helfen wir bei der Registrierung!